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   OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11   

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OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11 (https://dejure.org/2011,57305)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - 2 Bs 178/11 (https://dejure.org/2011,57305)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - 2 Bs 178/11 (https://dejure.org/2011,57305)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Bauvorhaben rücksichtlos?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schutzwürdig sind emittierende Nutzungen nur im genehmigten und auch ausgeübten Umfang! (IBR 2012, 1309)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang der bestandsgeschützte Emittent unter Berücksichtigung einer verminderten Schutzwürdigkeit der heranrückenden Wohnungsinhaber (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314 und Urt. v. 18.5.1995, BVerwGE 98, 235) mit immissionsschutzrechtlichen Auflagen nach §§ 24, 25 BlmSchG zu rechnen hat, ob ihm diese zumutbar sind bzw. ob dem Bauherrn seinerseits zugemutet werden kann.

    architektonische Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, a.a.O. und Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, 2 A 1058/09, juris).

    Der Bestandsschutz des Emittenten kann sich zudem nur in den Grenzen entfalten, die ihm das Immissionsschutzrecht lässt, d.h. unter Berücksichtigung der dynamisch angelegten Betreiberpflichten bezüglich genehmigungsfreier Anlagen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BlmSchG (BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O. und Beschl. v. 9.3.1988, DÖV 1988, 560).

    Denn die Einzelraumfeuerungsanlage im Keller des Gebäudes der Antragsteller ist nicht zur Beheizung der Wohnung erforderlich und ihre Emissionen sind grundsätzlich vermeidbar - anders als i.d.R. solche, die durch einen Gewerbebetrieb entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O. zu den Emissionen einer Autolackiererei).

    Ein gegebenenfalls aufgrund früherer Nutzungen bestehender immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz ist mit der Aufgabe der Nutzung erloschen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Wenn die den Nachbarn durch einen Neubau entstehenden möglicherweise unzumutbaren Nachteile auf eine andere, ihnen zumutbare Weise beseitigt oder kompensiert werden können, kann danach ausnahmsweise angesichts des Prinzips der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314) und des auch im öffentlichen Baurecht anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412) ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ausscheiden.

    Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang der bestandsgeschützte Emittent unter Berücksichtigung einer verminderten Schutzwürdigkeit der heranrückenden Wohnungsinhaber (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314 und Urt. v. 18.5.1995, BVerwGE 98, 235) mit immissionsschutzrechtlichen Auflagen nach §§ 24, 25 BlmSchG zu rechnen hat, ob ihm diese zumutbar sind bzw. ob dem Bauherrn seinerseits zugemutet werden kann.

    architektonische Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, a.a.O. und Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, 2 A 1058/09, juris).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Immissionen, die von rechtswidrigen Zuständen herrühren, dürfen nicht dazu führen, dass ein Bauvorhaben zurückgestellt werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, BauR 1993, 445; VGH München, Beschl. v. 4.8.2008, BayVBl 2009, 208; OVG Münster, Urt. v. 22.3.2011, 2 A 371/09, juris).

    Sie käme nicht umhin zu prüfen, in welchem Umfange dem Interesse, eine vorhandene emittierende Anlage künftig zu erweitern oder weitere hinzuzufügen, Rechnung zu tragen ist, und sich u.a. darüber schlüssig zu werden, ob eine angekündigte Erweiterung oder Umstellung schon dann berücksichtigungsfähig ist, wenn sie vom Anlagenbetreiber gewünscht wird oder Beachtung erst dann verdient, wenn sie geboten ist (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, a.a.O. zu der Frage, inwieweit geplante Erweiterungen eines landwirtschaftlichen Betriebs bei heranrückender Wohnbebauung zu würdigen sind; ebenso OVG Münster, Urt. v. 22.3.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 2 A 371/09
    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Immissionen, die von rechtswidrigen Zuständen herrühren, dürfen nicht dazu führen, dass ein Bauvorhaben zurückgestellt werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, BauR 1993, 445; VGH München, Beschl. v. 4.8.2008, BayVBl 2009, 208; OVG Münster, Urt. v. 22.3.2011, 2 A 371/09, juris).

    Sie käme nicht umhin zu prüfen, in welchem Umfange dem Interesse, eine vorhandene emittierende Anlage künftig zu erweitern oder weitere hinzuzufügen, Rechnung zu tragen ist, und sich u.a. darüber schlüssig zu werden, ob eine angekündigte Erweiterung oder Umstellung schon dann berücksichtigungsfähig ist, wenn sie vom Anlagenbetreiber gewünscht wird oder Beachtung erst dann verdient, wenn sie geboten ist (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, a.a.O. zu der Frage, inwieweit geplante Erweiterungen eines landwirtschaftlichen Betriebs bei heranrückender Wohnbebauung zu würdigen sind; ebenso OVG Münster, Urt. v. 22.3.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 2 A 1058/09

    Folgen einer fehlenden Abwägung des Konfliktpotentials der Ansiedlung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    architektonische Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, a.a.O. und Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, 2 A 1058/09, juris).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Immissionen, die von rechtswidrigen Zuständen herrühren, dürfen nicht dazu führen, dass ein Bauvorhaben zurückgestellt werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, BauR 1993, 445; VGH München, Beschl. v. 4.8.2008, BayVBl 2009, 208; OVG Münster, Urt. v. 22.3.2011, 2 A 371/09, juris).
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2001, NordÖR 2002, 454 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Wenn die den Nachbarn durch einen Neubau entstehenden möglicherweise unzumutbaren Nachteile auf eine andere, ihnen zumutbare Weise beseitigt oder kompensiert werden können, kann danach ausnahmsweise angesichts des Prinzips der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314) und des auch im öffentlichen Baurecht anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412) ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ausscheiden.
  • OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11

    Eine Baugenehmigung ist unbestimmt und rechtswidrig, wenn sie nicht erkennen

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    Das Beschwerdegericht kann den erstinstanzlichen Beschluss aber nicht allein schon deshalb ändern, sondern ist vielmehr zur Prüfung berufen, ob die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen richtig ist (st. Rspr. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, 2 Bs 136/11, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 11/94

    Abwehranspruch; Nachbar; Schädliche Umwelteinwirkung; Kamin; Besondere Umstände;

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
    da sie in einem Abstand von 10, 5 m zu den höher gelegenen Fensteröffnungen des achtgeschossigen Neubauvorhabens auftreten und die Vorgaben der 1. BlmSchV - hier den 15 m-Abstand gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 1. BlmSchV - nicht einhalten würden (vgl. zum Verhältnis der Vorgaben der 1. BlmSchV zu den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BlmSchG: OVG Schleswig, Urt. v. 22.5.1996, 1 L 11/94, juris).
  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Für einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme genügt nicht bereits die bloße Möglichkeit, dass dem Emittenten immissionsschutzrechtliche Maßnahmen drohen, vielmehr kann hiervon erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.11.2011, 2 Bs 178/11; Urt. v. 17.1.2001, NordÖR 2002, 454 m.w.N.).

    Denn schutzwürdig sind emittierende Nutzungen nur, soweit die emittierenden Anlagen gegenwärtig betrieben werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.11.2011, 2 Bs 178/11).

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